Es gibt gute Gründe, warum die E-ID eine gefährliche Entwicklung darstellt!
Eine schleichende Pflicht zeichnet sich deutlich ab.
Obwohl der Bund die E-ID als freiwillig bewirbt, deuten verschiedene Gesetzesvorhaben, politische Diskussionen und insbesondere das BGEID auf eine schleichende Pflicht hin.
Das neue Jugendschutzgesetz schreibt eine Altersverifikation aller Nutzer von Video- und Gamingplattformen vor ( und ein SocialMedia-Verbot für Jugendliche würde einen Ausweiszwang für alle bedingen. Ein Vorstoss im Bundeshaus verlangt die Identifizierung aller Kommentatoren auf Nachrichtenseiten, mit dem geplanten VÜPF sollen Messenger wie Threema ihre Nutzer identifizieren und aktuell soll sogar eCollecting nur mit einer ID möglich sein. Ebenfalls wird man in Zukunft ganz freiwillig seine E-ID beim Kauf von Stadiontickets zeigen dürfen.
Darüber hinaus dürfen Unternehmen eigene IDs erstellen und zwingend für die Nutzung ihrer Dienstleistungen vorschreiben.
Stossend ist Artikel 31 des BGEID, welcher den Kantonen das Erheben einer Gebühr für eine persönliche Begleitung (Dienstleistungen vor Ort) für die Ausstellung der E-ID erlaubt. Eine klare finanzielle Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
De Facto wird die E-ID schrittweise zur Voraussetzung für die Nutzung des Internets und die Ausübung demokratischer Rechte, was die Frage nach der tatsächlichen Freiwilligkeit aufwirft.
Dies bedroht auch die Digitale Inklusion für alle Menschen im Land, insbesondere Kinder, Senioren und Sans-Papier.
Es bestehen längst Lösungen für Behördendienste.
Viele der angeführten Gründe für die E-ID halten einer kritischen Prüfung nicht stand.
Behördendienstleistungen wie Steuererklärungen, Baugesuche und Kita-Gutscheine können bereits jetzt über die vom Bund und den Kantonen entwickelte AGOV-Lösung abgewickelt werden.
Im Gegensatz zur E-ID ist AGOV vollständig staatlich und unabhängig von privaten Unternehmen wie Google oder Apple. Wir brauchen dafür keine E-ID.
Was übrig bleibt sind Kontoeröffnung oder der Abschluss eines Kletterhallen-Abos. Und natürlich der Auszweiszwang im Internet!
Kommerzielle und staatliche Interessen
Der vorherige Punkt verdeutlicht, dass die E-ID primär für die Bedürfnisse von Privatunternehmen konzipiert scheint. Das BGEID erlaubt es Unternehmen zudem, bei Transaktionen umfassende Personendaten inklusive Gesichtsbild zu verlangen.
Dies führt dazu, dass sensible persönliche Informationen bei jeder simplen Nutzung an Unternehmen weitergegeben werden. Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok könnten damit ihre Nutzer zweifelsfrei identifizieren, umfassend überwachen und die gesammelten Daten analysieren, verknüpfen und für ihre eigenen kommerziellen Zwecke nutzen.
Die Verknüpfung detaillierter psychologischer Profile aus sozialen Medien mit den Daten des Schweizer Passes wäre für Werbegiganten äusserst wertvoll. Zudem würde die E-ID Onlinebetrug und Identitätsdiebstahl für Cyberkriminelle sogar noch erleichtern. Im Fall von TikTok fliessen die Daten sogar an den chinesischen Staat.
Auch die weiteren Ansinnen (siehe Punkt 1) alltägliche Handlungen mittels E-ID zu überwachen führt dazu, dass es vollkommen normal wird, sich im Internet dauernd auszuweisen. Ebenfalls werden bald CBDCs eingeführt.
Im Falle eines Missbrauchs der E-ID, haften die Bürger:innen , die Verantwortung wird auf uns abgewälzt.
Unnötige Speicherung besonders schützenswerter Daten
Beim Online-Ausstellungprozess muss man ein Gesichtsvideo einreichen. Auch bei der Vor-Ort-Ausstellung darf ein Gesichtsvideo erstellt werden. Daraus kann in Zukunft ein 3D-Gesichtsabdruck erstellt werden. Diese sensiblen Daten sollen bis zu fünf Jahre nach Ablauf der E-ID gespeichert werden.
Es besteht auch die reale Gefahr, dass diese biometrischen Daten später für die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eingesetzt werden könnten oder bei einem Cyber-Vorfall Kriminellen in die Hände fallen.
Diese massive Sammlung besonders schützenswerter Daten ist unnötig und äusserst bedenklich, da ein Gesicht im Gegensatz zu einem Passwort nicht geändert werden kann!
Risiko für Identitätsdiebstahl!
Jüngste Vorfälle, bei denen Online-Ausstellungsverfahren von Banken durch Sicherheitsexperten kompromittiert wurden, zeigen die gravierenden Sicherheitsrisiken. Genau so könnten Kriminelle potenziell massenhaften Identitäten aller Schweizer Bürger:innen stehlen und missbrauchen. Gleichzeitig werden die Daten der E-ID, die von Unternehmen gesammelt werden, ein begehrtes Ziel von Kriminellen sein.

Die E-ID wird als Lösung für die digitale Schweiz verkauft – dabei löst sie keines der eigentlichen Probleme.
Weder die falschen Digitalstrategien im Bundeshaus und Behörden noch IT-Desaster werden damit behoben. Sie lenkt ab von strukturellen Fehlern, fehlender Digitalkompetenz, millionenschweren IT-Flops und strategischen Fehlentscheiden. Gleichzeitig bringt die E-ID neue Risiken – ohne echten Nutzen für uns Bürger:innen.
Dieses E-ID-Gesetz ist ein Geschenk für Big Tech und für staatliche Überwachung. Tritt dem Bürger:innen-Komitee bei und stimme Nein zur E-ID!
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